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2, das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
3. bei der Anmeldung zu den Prüfungen des ersten Prüfungstermins eine
Erklärung darüber, ob der Kandidat/die Kandidatin bereits eine Diplom-Vorprüfung
oder eine Diplomprüfung im Studiengang Elektrotechnik an
einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes
nicht bestanden hat oder ob er/sie sich in einem schwebenden
Zulassungsverfahren befindet.
5) Über die Zulassung entscheidet der Prüfunz2ausschuß oder in seinem
Auftrag dessen Vorsitzender.
6) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
1. die in Absatz 4 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder
2. die Unterlagen unvollständig sind, oder
3. der Kandidat/die Kandidatin die Diplom-Vorprüfung oder die Diplomprüfung
im Studiengang Elektrotechnik an einer wissenschaftlichen Hochschule
im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden
hat.
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Ziel und Umfang der Prüfung
(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll der Kandidat/die Kandidatin
nachweisen, daß er/sie das Ziel des ersten Studienabschnitts erreicht
hat und daß er/sie sich insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des
Faches, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische
Orientierung erworben hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium
mit Erfolg zu betreiben.
/2) Die Diplom-Vorprüfung
Lehrveranstaltungen:
1. Höhere Mathematik I, II
2. Höhere Mathematik Ill, IV
3. Experimentalphysik I, Il, Ill
4. Technische Mechanik I, II, Il
5. Werkstoffkunde
6. Grundlagen der Elektrotechnik I, Il, :.}
7. Meßtechnik 1, II
8. Einführung in die elektrische Energietechn‘..
9. Digitaltechnik
10. Einführung in die Informatık