Full text : 1989 (0033)

m

77
Da

it. Erster Studienabschnitt

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Studienfächer

(1) Das Studium der Elektrotechnik umfaßt im ersten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen
 (Vorlesungen (V), Übungen (U), Praktika (P)) im Gesamtumlang
 von 97 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen (in SWS) auf
die Studienfächer
1. Mathematik 16 V, 8 Ü
2. Physik 14 V, 2 Ü, 4 P,
3. Technische Mechanik 9 V, 3 Ü,
4. Werkstoffkunde 2 V,
5. Grundlagen der Elektrotechnik 6 V, 3 Ü, 4 P,
6. Meßtechnik 4 V,
7. Einführung in die elektrische Energietechnik 4 V, 2 U,
3. Digitaltechnik 2 V, 1 U,
9. Einführung in die Informatik 4 V, 2 U, 2 P.
10. Konstruktionsiehre 2 V, 1 Ü.

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Studienleistungen
1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik
sind folgende Nachweise über Studienleistungen zu erbringen:
!. je ein Übungsschein in Höhere Mathematik I bis IV,
2. ein Übungsschein in Theoretische und rechnerische Ergänzungen zur
Experimentalphysik |,
3. ein Übungsschein in Konstruktionslehre,
4. ein Übungsschein in Einführung in die Informatik,
3. ein Praktikumsschein zum Physikalischen Praktikum für Elektrotechnikstudenten
 |, Il,
5. ein Praktikumsschein zum Elektrotechnischen Grundlagenpraktikum |,
H.

2) Die Erteilung der Nachweise gemäß Absatz 1 setzt voraus, daß in den
jetreffenden Lehrveranstaltungen ausreichende schriftliche und/oder
Mündliche, in einem Praktikum zusätzlich praktische, Leistungen erbracht
Norden sind.

3) Die für die Vergabe dieser Übungs- und Praktikumsscheine im einzelnen
zu erbringenden Studienleistungen werden zu Beginn der entsprechenden
Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
            
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