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Saarland
DER MINISTER FÜR KULTUS,
BILDUNG UND WISSENSCHAFT
An den
Rektor der Musikhochschule
des Saarlandes
Herrn Prof. Müller-Bech
Bismarckstr. 1
D 3
71.0
Ztte bei allen Schreit an
1} OKT 99
5600 Saarbrücken
Betr.: Ordnung für akademische Ehrungen der Musikhochschule
Bezug: Ihr Schreiben vom 12.01.1989, Az.: III/Bue
Sehr geehrter Herr Rektor,
bezugnehmend auf Ihr o.g. Schreiben erteile ich meine Zustimmung,
die vorgelegte Ordnung für akademische Ehrungen der Musikhochschule
im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes zu veröffentlichen.
Die Eingangsformel der Ordnung ist wie folgt zu fassen:
“Der Senat der Musikhochschule des Saarlandes hat aufgrund des 8
23 Abs. 1 Nr. 1 Musikhochschulgesetz in Verbindung mit S 42 der
Satzung der Musikhochschule folgende Ordnung erlassen, die hier-Mit
verkündet wird:
Mit verbindlichen Empfehlungen
Im Auftrag
ß
(Dr. Müller) u
Hohenzollernstraße 60
D-6600 Saarbrucken
Telefon (0681) 503-Telefax
(0681) 503-291
Telcx 4421484
desuchszeıten:
dienstags und donnerstags
14.00 —- 1600 Uhr