Je)
E
A) —
(Amtsbl. 5. 138), geändert durch Verordnung vom 21.
April 1975 (Amtsbl. S. 850), wird aufgehoben.
Artikel 6
Neufassung
Der Minister des Innern wird ermächtigt, das Saarländische
Beamtengesetz in der sich aus Artikel 1 ergebenden Fassung
bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des
Wortlauts zu beseitigen.
Artikel 7
[nkrafttreten
Dieses Gesetzes tritt am lage nach der Verkündung in
Kraft.
Saarbrücken, den 5. Jul
Der Ministerpräsident
Lafontaine
Der Minister des Innern
Läbpypıe
Der Minister der Finanzen
K asSDEer
Der Minister der Justiz
Dr. Walter
Der Minister für Kultus,
Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach