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Universitätsgesetz
— Gesetz Nr. 1242 über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz
— UG). Vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 609} .........
Zulassungsbeschränkung
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— Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zentrale
Vergabe von Studienplätzen und die Durchführung eines
Feststellungsverfahrens (Vergabeverordnung ZVS). Vom 24.
November 1988 (Amtsbl. 1988, S. 1350) ........
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die
in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
einbezogenen Studiengänge an der Universität des
Saarlandes für das Sommersemester 1989. Vom 5. Dezember
1988 (Amtsbl. 1988, S. 1351}
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung
von Zulassungszahlen für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
an der Universität und an der Fachhochschule
des Saarlandes, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für
die Vergabe von Studienplätzen einbezogen sind für das Studienjahr
1988/89 vom 3. Juni 1988 (Amtsbi. S. 469). Vom 5. Dezember
1988 (Amtsbl. 1988, S. 1351}
Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die zentrale
Vergabe von Studienplätzen und die Durchführung eines
Feststellungsverfahrens (Vergabeverordnung — ZVS). Vom 18.
April 1989 (Amtsbl. S. 597}
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen an der Universität
und an der Fachhochschule des Saarlandes, die nicht in das
Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
einbezogen sind, für das Studienjahr 1989/90. Vom 3. Juli 1989
(Amtsbl. S. 993)
— Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die
in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengänge
an der Universität des Saarlandes für das Wintersemester
1989/90. Vom 3. Juli 1989 (Amtsbl. S. 994 .
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