Full text : 1989 (0033)

17.

Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen
Angehörigen der Dienststelle, sofern dieser die Mitbestimmung
 beantragt,

Grundsätze der Arbeitsplatz- und Dienstnostenoewertung
 in der Dienststelle,
19. Aufstellung von Sozialplänen.

8

(2) Muß für gewisse Angehörige der Dienststelle die tägliche
 Arbeitszeit nach Erfordernissen, die die Dienststelle
nicht voraussehen kann, unregelmäßig und kurzfristig festgesetzt
 werden, so beschränkt sich die Mitbestimmung auf
die Grundsätze über die Aufstellung der Dienstpläne.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 16 bestimmt auf
Verlangen des Antragstellers nur der Vorstand des Personalrates
 mit.

Vorrang der Tarifverträge

Soweit Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen
üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden, sind
Dienstvereinbarungen nicht zulässig. Dies gilt nicht, wenn
ein Tarifvertrag den Abschluß ergänzender Dienstvereinbarungen
 ausdrücklich zuläßt.

..ligung an Personalangelegenheiten

S

80

Gegenstand der Mitbestimmung

(1) Der Personalrat bestimmt mit:
a) in Personalangelegenheiten der Beamten bei:
Einstellung, Anstellung und Beförderung sowie
Übertragung eines anderen Amtes mit höherem
Endgrundgehalt ohne Anderung der Amtsbezeichnung,


Z. Zulassung zum Aufstieg,
3. Versetzung,
Abordnung für eine Dauer von mehr als sechs
Monaten.
            
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