Full text : 1989 (0033)

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worden sind; falls zwei Einzelprüfungen schlechter als „ausreichend“
bewertet wurden, muß mindestens eine Einzelprüfung mit besser als
„ausreichend“ bewertet worden sein,

aus den Fachgebieten des Faches „Landeskunde“ ($& 5 Abs. 3 Ziffer 4)
nach Wahl des/der Studierenden von vier 20-minütigen Prüfungen
wenigstens zwei mit der Note „ausreichend“ oder besser bewertet
worden sind; falls zwei Einzelprüfungen schlechter als „ausreichend“
bewertet wurden, muß mindestens eine Einzelprüfung mit besser als
„ausreichend“ bewertet worden sein.

De

je ein Teilnahmeschein in den Fächern „grammaire francaise“ ($ 5
Abs. 3 Ziffer 1f‚) bzw. „deutsche Grammatik“ ($& 5 Abs. 3 Ziffer 1f,) und
nach Wahl des/der Studierenden aus den Fachgebieten „Deutsche und
Französische sowie Kontrastive Sprachwissenschaft“ ($ 5 Abs. 3 Ziffer
2.1) bzw. „Deutsche und Französische sowie Allgemeine und Vergleichende
 Literaturwissenschaft“ (& 5 Abs. 3 Ziffer 2.2 und 2.3) erworben
worden ist (= 3 Teilnahmescheine),

die ordnungsgemäße Teilnahme an den Lehrveranstaltungen gemäß
8 5 Abs. 3 bescheinigt worden ist. Die ordnungsgemäße Teilnahme
wird bestätigt, wenn der/die Studierende nicht mehr als dreimal unentschuldigt
 gefehlt hat. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme
an den Klausurarbeiten und den mündlichen Prüfungen sowie für den
Erwerb der Teiilnahmescheine.

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Benotung

Die Benotung von mündlichen und schriftlichen Prüfungen und Studienleistungen
 erfolgt nach dem deutschen Noten-/Punktesystem.
Bei Benotung nach dem französischen Noten-/Punktesystem gilt folgende
Umrechnungstabelle:

Frankreich
0— 4.99
5— 93.99 Punkte

10 — 11,99 Punkte
12 — 13,99 Punkte
14 — 15.993 Punkte

Is

„5.90 Punkte

Deutschland

Note 6 — ungenügend
= Note 5 — mangelhaft

= Note 4 — ausreichend
Note 3 — befriedigend
= Note 2 — gut
Note

AU

O0 Punkte

— 3,99 Punkte
6,99 Punkte

4

7 — 9,99 Punkte
10 — 12,99 Punkte

15 00 Punkte
            
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