Full text : 1989 (0033)

DLD —

für grenzüberschreitende deutsch-französische Studien/Diplöme d’etudes
transfrontalieres franco-allemandes“.
(2) Der erfolgreiche Abschluß des ersten Studienjahres ist Voraussetzung
für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des zweiten Studienjahres.

83
Gegenstand des Teilstudienganges
Gegenstand des Studiums ist die Vermittlung von folgenden auf Grenzräume
 bezogenen Fertigkeiten und Kenntnissen:
— sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch bzw. Französisch,
— gute Kenninisse der Kultur, Literatur und Sprache Frankreichs und
Deutschlands, zu vermitteln insbesondere in den Bereichen der Literatur-
 bzw. der Sprachwissenschaft,
Grundkenntnisse im deutschen und französischen Privatrecht und im
öffentlichen Recht,
gute landeskundliche Kenntnisse, die sich auf die wirtschaftlichen,
geselischaftlichen, geographischen, historischen, politischen Gegebenheiten
 und die Medien in beiden Ländern beziehen.

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Zugangsvorauszetzungen
Zugangsvoraussetzungen sind:

1. die deutsche oder französische bzw. eine als gleichwertig anerkannte
Hochschulzugangsberechtigung,
2. ausreichende Kenntnisse der deutschen und der französischen Sprache,

3. die bestandene Zwischenprüfung oder das D.E.U.G. in einem romanist'-schen,
 germanistischen oder rechtswissenschaftlichen Studiengang.

55
Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres
(1} Die Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres werden auf der
Grundlage der Kooperationsvereinbarung nach $& 1 von der Universität des
Saarlandes gewährleistet.
(2) Unter Beibehaltung der zu gewährleistenden Anzahl von Semesterwo-Chenstunden
 wird dem Organisator eingeräumt, die Bezeichnung der Lehrveranstaltungen
 geringfügig zu modifizieren.
(3) Das erste Studienjahr umfaßt Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Semi-
            
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