Full text : 1989 (0033)

— 241 —

Studienordnung
für den Diplom-Maitrise-Teilstudiengang
„Grenzüberschreitende deutsch-französische Studien/
Etudes transfrontalieres franco-allemandes“
Vom 13. Juli 1988

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des 8 4 Abs. 1 des Saarländischen
 Universitätsgesetzes vom 14. Dezember 1978 (Amtsbl. S. 1085)
folgende Ordnung für den Diplom-/Mäitrise- Teilstudiengang „Grenzüberschreitende
 deutsch-französische Studien/Etudes transfrontalieres francoallemandes“
 erlassen, die nach Zustimmung durch den Minister für Kultus,
Bildung und Wissenschaft hiermit verkündet wird.

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Grundsätzliches
Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums auf der
Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Teilstudiengang „Grenzüberschreitende
 deutsch-französische Studien/Etudes transfrontalieres franco-allemandes“
 und auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung Zwischen
 der Universität des Saarlandes und der Universität Metz über die
Einrichtung eines Diplom-/Maitrise- Teilstudienganges „Grenzüberschreitende
 deutsch-französische Studien /Etudes transfrontalieres franco-allemandes“.


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Gliederung des Teitstudienganges
(1) Das Studium gliedert sich in zwei Studienjahre.
a) Das erste Studienjahr baut auf einer bereits bestandenen Zwischenprüfung
 oder einem D.E.U.G. in einem romanistischen, germanistischen
oder rechtswissenschaftlichen Studiengang auf und umfaßt in der Regel!
zwei Semester. Es wird mit einem Zeugnis über den erfolgreichen
Abschluß des ersten Studienjahres gemäß $& 8 abgeschlossen.
b) Das zweite Studienjahr wird an der Universität Metz mit der Mäitrise
(„sans memoire“) gemäß 8 9 Abs. 2 abgeschlossen.
©) Nach erfolgreichem Abschluß der Diplomprüfung verleiht die Universität
des Saarlandes dem Bewerber/der Bewerberin den Diplomgrad „Diplom
            
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