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83
Prüfungsleistung
Die Prüfungsleistung besteht in der Anfertigung einer Diplomarbeit ($ 7)
über in 8 2 genannte Prüfungsgegenstände.
54
Drüfer
Der Dekan bestellt einen ersten und einen zweiten Prüfer für die Diplomarbeit.
Prüfer können Professoren auf Lebenszeit, Honorarprofessoren und
Privatdozenten der Universität des Saarlandes sowie entsandte Professoren
der Universität Metz sein.
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Zulassungsvoraussetzung
Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus, daß der Bewerber/die
Bewerberin die „Mäitrise d’etudes transfrontalieres franco-allemandes‘
entsprechend den Regelungen der Kooperationsvereinbarung (gemäß $ 1
Abs. 2) erworben hat.
35
Zulassungsverfahren
1) Die Zulassung zur Diplomprüfung wird schriftlich bei dem Dekan der
Philosophischen Fakultät beantragt.
(2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. ein in deutscher oder französischer Sprache abgefaßter Lebenslauf,
2. der Nachweis der „Maitrise d’etudes transfrontalieres franco-allemandes“
(8 5).
(3) Über die Zulassung entscheidet aer Dekan.
S7
Diplomarbeit
(1) Das Thema der Diplomarbeit wird nach der Zulassung zur Prüfung von
dem/der ersten Prüfer/Prüferin gestellt. Dieser/Diese betreut die Arbeit. Der
Bewerber/Die Bewerberin kann das Thema innerhalb einer Frist von zwei
Monaten zurückgeben. In diesem Fall stellt der/die erste Prüfer/Prüferin ein
neues Thema, das nicht mehr zurückgegeben werden darf. Mit der Aus-