119 Siebte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die zentrale Vergabe
von Studienplätzen und die Durchführung eines Feststellungsverfahrens
(Vergabeverordnung — ZVS)
Vom 18. April 1989
(Amtsbl. S. 597)
Auf Grund des $ 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 24. September 1986 (Amtsbl. S. 1021) in Verbindung
mit Artikel 16 Abs. 1 Nr. 1] bis 13 und Abs. 2 des
Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom
14. Juni 1985 verordnet der Minister für Kultus, Bildung
und Wissenschaft:
Artikel I
Die Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen
und die Durchführung eines Feststellungsverfahrens
vom 12. August 1985 (Amtsbl. S. 837), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 24. November 1988 (Amtsbl.
S. 1350). wird wie folgt geändert:
In Anlage 1 Fußnote 2 werden die Worte „Sommersemester
1989“ durch die Worte „Wintersemester 1989/90“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum
Wintersemester 1989/90.
Saarbrücken, den 18. April 1989
Der Minister
(ur Kultus, Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach