Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das
Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
einbezogenen Studiengänge an der Universität des
Saarlandes für das Sommersemester 1989
Vom 5. Dezember 1988
(Amtsbl. 1988, S. 1351)
Auf Grund des 8 5 Absatz 2 des Gesetzes über die
Zustimmung zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 24. September 1986 (Amtsbl. 1986, 5.
1021) verordnet -der Minister für Kultus, Bildung und
Wissenschaft:
Für das Sommersemester 1989 werden die Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes mit dem Abschluß Diplom,
Magister, Promotion (als ersten Abschluß) oder Staatsexamen
(ohne Lehrämter) wie folgt festgesetzt:
1. Betriebswirtschaft
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
5. Pharmazie
6. Psychologie
7. Volkswirtschaftsiehre
8. Zahnmedizin
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Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Saarbrücken. den 5. Dezember 1988
Der Minister
für Kultus, Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach