2inem Fachlehrer für Methodik oder Lehrversuche frühestens 9 Monate vor Mei
deschluß zur Prüfung gestellt. Sie ıst spätestens mit der Meldung zur Prüfung vor
zulegen. Ist das Fach durch mehrere Fachlehrer vertreten, kann der/die Bewer
ber/in wählen, welcher Fachlehrer ihm/ihr das Thema für die Arbeit stellt und als
arster Gutachter bewertet.
(3) Die Arbeit ist in Maschinenschrift und in dreifacher Ausfertigung bei der Mel
dung zur Prüfung einzureichen. Sie muß ein Inhaltsverzeichnis, Seitenzählung
nd eine Zusammenstellung aller benutzten Quellen und Hilfsmittel enthalten,
Der/Die Bewerber/in muß schriftlich erklären, daß er/sie die Arbeit selbständig
verfaßt und Zitate und Angaben der Quellen kenntlich gemacht hat.
(4) Ist der/die Bewerber/in an der rechtzeitigen Abgabe der Arbeit aus wichtiger.
Grund gehindert, kann auf begründeten schriftlichen Antrag, der unverzüglich
nach Bekanntwerden der Hinderungsgründe zu stellen ist, eine Nachfrist von
höchstens 4 Wochen bewilligt werden. Die Entscheidung trifft der Vorsitzende
der Prüfungskommission. Die Beurteilung der Arbeit muß in schriftlicher Form
vom ersten Gutachter und einem Koreferenten spätestens zur Prüfung dem Vor
sitzenden der Prüfungskommission vorgelegt werden. Die Note wird aus dem
arithmetischen Mittel der Gutachternoten gebildet.
Die Gutachten müssen den Grad selbständiger Leistungen, den sachlichen Gehalt.
Planung, Methodenbeherrschung, Aufbau, Gedankenführung und sprachliche
zorm bewerten sowie Vorzüge und Mängel deutlich bezeichnen. Die Arbeit wird
Jemäß 8 8 bewertet.
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Prüfungszeugnis
(1) Ist die Prüfung bestanden, werden dem Bewerber/der Bewerberin eine
Diplom-Urkunde und ein Diplom-Zeugnis mit der Bewertung der 3 Prüfungsteile
gemäß S 16 und der Diplomarbeit gemäß S 17 sowie der Bewertungen der im
Verlauf des Studiums durch Prüfungen abgeschlossenen Pflichtfächer ausgehändigt.
(Anlagen 1 und 2}
(2) Die Diplom-Urkunde wird vom Rektor der Musikhochschule und vom Leiter
des Studienbereichs Musikerziehung unterzeichnet. Das Diplom-Zeugnis wird
vom Rektor der Musikhochschule, vom Leiter des Studienbereichs Musikerziehung
und vom Hauptfachlehrer unterzeichnet. Die Diplom-Urkunde und das