Full text : 1989 (0033)

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Formenlehre
Musikinstrumentenkunde
Akustik

2 Testate +1 Leistungsbescheinigung
1 Testat +1 Leistungsbescheinigung
1 Testat +1 Leistungsbescheinigung

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Zulassungsverfahren

1) Für das Verfahren zur Zulassung zur Diplomprüfung gilt 8 11 entsprechend

(2) Die Meldung zur Prüfung ist i.d.R. bis zum 1. Juli beim Rektor der Musik-1ochschule
 schriftlich einzureichen. Sie muß die Angabe der Fachrichtung und
sine Erklärung enthalten, ob sich der Bewerber bereits früher einer gleichartigen
”rüfung unterzogen hat.
Die Prüfung findet i.d.R. einmal jährlich zu Beginn des Wintersemesters an der
Musikhochschule statt.

(3) Der Meldung sind beizufügen:
1. ein kurzer Lebenslauf,
2. das Schulabgangszeugnis,
3. die Belege über die künstlerische und musikpädagogische Fachausbildung gemäß
 der gültigen Studienordnung,
A. das Zwischenprüfungszeugnis,
5. ein Verzeichnis der während des Studiums erarbeiteten Werke,
6. ein Verzeichnis der zur Prüfung vorbereiteten Werke,
7. die Diplomarbeit.

Die Zulassung zur Prüfung teilt der Vorsitzende der Prüfungskommsission auf
Vorschlag des Studienbereichs dem Bewerber spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeainn
 schriftlich mit.

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Umfang und Art der Diplomprüfung

(1) Die Diplomprüfung besteht aus:
|. einzelnen Prüfungen in einem der gewählten Hauptfächer nach 8 1 Abs. 1
2. einzelnen Prüfungen in Methodik
3. einzelnen Prüfungen in Unterrichtsproben
4. der Diplomarbeit.
            
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