Full text : 1989 (0033)

111. Diplomprüfung

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Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Diplomprüfung wird zugelassen, wer
1. die Eignungprüfung nach der Verordnung über die Eignungsprüfung ats besondere
 Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Musikhochschule im Studienbereich
 V, Musikerziehung vom 3. April 1985 (Amtsbl. S. 458) bestanden hat,
ader eine an einer anderen Hochschule an diese Stelle tretende gleichwertige
Qualifikation nachweist,
2. die Zwischenprüfung bestanden hat,
3. mindestens die letzten zwei Semester an der Musikhochschule des Saarlandes
studiert hat,
4. die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen nachweist (Testate und Leistungsbescheinigungen):

4.1 bei Hauptfach Instrument oder Gesang
Künstlerisches Hauptfach 8 Testate
Kammermusik für
Instrumentalisten 4 Testate
Liedgestaltung für Sänger 6 Testate
Pflichtinstrument für Sänger 6 Testate + 1 Leistungsbescheinigung
Pflichtinstrument für
Instrumentalisten
Pflichtfach Gesang
Improvisation
Italienisch für Sänger
Chor bzw. Orchester
Musikpädagogik
Psychologie
Allgemeine Methodik:
— Gestaltungslehre
— Lerntechnik
— Didaktik
Fachspezifische Methodik
Lehrversuche
Gehörbildung
Musikgeschichte
— Epochengliederung
Fachbezogene Musikgegeschichte

            
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