Full text : 1989 (0033)

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Apotheke maßgeblichen Gesegze und Vorschriften verantwortlich.
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(2) Er/Sie ist Vorgesetzter/e des Personals der Apotheke,

(3) Die Fachaufsicht wird vom Minister für Arbeit,
Gesundheit und Sozialordnung wahrgenommen, unbeschadet
 der Zuständigkeit der Krankenhausdirektion.

Rechte und Pflichten der Mitarbeiter/innen

Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter/innen ergeben
sich aus Gesetzen, Rechtsverordnungen, Tarifverträgen
und Arbeitsverträgen. Sie werden im Rahmen der rechtlichen
 Vorschriften durch Dienstanweisungen der zuständigen
 Stellen näher bezeichnet. Dabei sollen den einzelnen
Mitarbeitern/innen nach ihrer Stellung, Vorbildung und
nach ihren besonderen Kenntnissen Tätigkeitsbereiche zur
selbständigen Erledigung allgemein und für den Einzelfall
übertragen werden. Die Verpflichtung der Vorgesetzten zur
Aufsicht bleibt unberührt.

y

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[nkrafttreten

Die Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung
in Kraft.

Saarbrücken, den 8. Dezember 1938

Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und

Sozialordnung

(Ir. Peter
            
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