Sechster Abschnitt
Übergangs- und Schlußvorschriften
S 23
Übergangsregelung für als allgemein erteilt geltende
Genehmigungen
Genehmigungen, die nach bisherigem Recht allgemein
erteilt sind oder als allgemein erteilt gelten und nach dieser
Verordnung nicht allgemein erteilt sind oder als allgemein
erteilt gelten, erlöschen spätestens mit Ablauf von zwei
Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung.
4A
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Verordnung über die
Nebentätigkeiten der Beamten und Richter vom 26. Januar
1972 (Amtsbl. S. 74) in der Fassung der Verordnung vom
22. Juni 1981 (Amtsbl. S. 353) und die Erste besondere
Nebentätigkeitsverordnung vom 18. Juni 1975 (Amtsbl.
S. 829) in der Fassung der Verordnung vom 22. Juni 1981
(Amtsbl. S. 353) außer Kraft.
Saarbrücken, den 27. Juli 1988
Die Regierung des Saarlandes
Für Lafontaine Dr. Peter Dr. Peter
Läpple
Kasper
Für Hoffmann Dr. Hahn
Leinen
Für Dr. Walter Leinen
Dr. Hahn
Prof. Dr. Breitenbach