Full text : 1988 (0032)

Sechster Abschnitt

Übergangs- und Schlußvorschriften

S 23

Übergangsregelung für als allgemein erteilt geltende
Genehmigungen

Genehmigungen, die nach bisherigem Recht allgemein
erteilt sind oder als allgemein erteilt gelten und nach dieser
Verordnung nicht allgemein erteilt sind oder als allgemein
erteilt gelten, erlöschen spätestens mit Ablauf von zwei
Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung.

4A

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1989 in Kraft.

(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Verordnung über die
Nebentätigkeiten der Beamten und Richter vom 26. Januar
1972 (Amtsbl. S. 74) in der Fassung der Verordnung vom
22. Juni 1981 (Amtsbl. S. 353) und die Erste besondere
Nebentätigkeitsverordnung vom 18. Juni 1975 (Amtsbl.
S. 829) in der Fassung der Verordnung vom 22. Juni 1981
(Amtsbl. S. 353) außer Kraft.

Saarbrücken, den 27. Juli 1988

Die Regierung des Saarlandes
Für Lafontaine Dr. Peter Dr. Peter
Läpple
Kasper

Für Hoffmann Dr. Hahn
Leinen

Für Dr. Walter Leinen

Dr. Hahn

Prof. Dr. Breitenbach
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.