Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das
Verfahren der Zentraistelle einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes für das Wintersemester
1988/10880
Vom 3. Juni 1988
(Amitsbl. S. 470)
Auf Grund des $ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 24. September 1986 (Amıtsbl. 1986 S. 1021)
verordnet der Minister für Kultus. Bildung und Wissenschaft:
Für das Wintersemester 1988/1989 werden die Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
Studiengänge mit dem Abschluß Diplom, Magister, Promotion
(als erstem Abschluß) oder Staatsexamen (ohne
Lehrämter):
1. Betriebswirtschaftslenre
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
5. Pharmazie
6. Psychologie
7. Volkswirtschaftsiehre
8. Zahnmedizin
435
50
93
335
44
76
87
73
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Saarbrücken. den 3. Juni 1988
Der Minister
für Kultus, Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Rreitenhackh