Full text : 1988 (0032)

Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das
Verfahren der Zentraistelle einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes für das Wintersemester
1988/10880

Vom 3. Juni 1988
(Amitsbl. S. 470)

Auf Grund des $ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
 zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
 vom 24. September 1986 (Amıtsbl. 1986 S. 1021)
verordnet der Minister für Kultus. Bildung und Wissenschaft:


Für das Wintersemester 1988/1989 werden die Zulassungszahlen
 für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:

Studiengänge mit dem Abschluß Diplom, Magister, Promotion
 (als erstem Abschluß) oder Staatsexamen (ohne
Lehrämter):

1. Betriebswirtschaftslenre
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
5. Pharmazie
6. Psychologie
7. Volkswirtschaftsiehre
8. Zahnmedizin

435
50

93

335
44

76

87

73

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.

Saarbrücken. den 3. Juni 1988

Der Minister
für Kultus, Bildung und Wissenschaft

Prof. Dr. Rreitenhackh
            
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