Innenarchitektur —
Produkt -—
. Texvtil —
5. Elektrotechnik
6. Informatik
7. Maschinenbau
8. Wirtschaftsingenieurwesen
s
30
44
20
MN
14
120
80
(1) Die Zulassung von Studierenden höherer Fachsemester
erfolgt für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen
und die nicht einbezogenen Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
für jedes Studienjahr des jeweiligen
Studiengangs unbeschadet der Regelungen in Absatz 2 und
3 bis zu der für Studienanfänger festgesetzten Zulassungszahl,
soweit durch Abgänge Studienplätze frei geworden
sind.
(2) Ist die Zulassungszahl für Studienanfänger in einem
Studiengang unter Einbeziehung einer Schwundquote
erhöht worden, so erfolgt die Zulassung von Studierenden
höherer Fachsemester unbeschadet der Regelung in Absatz
3 bis zu den Zulassungszahlen, die sich bei gleichmäßiger
Aufteilung des Schwundes auf die einzelnen höheren Fachsemester
ergeben.
(3) Im Studiengang Medizin gelten für höhere Fachsemester
folgende Zulassungszahlen:
Studienabschnist
Fachsemester
Anzahl
der
Studienplätze
Vorklinischer Abschnitt
(SS89)
(WS88/
89)
(SS89)
334
334
333
Klinischer Abschmiti
5. u. 617. u. 8.9.4. 10.
(WS88/ (WS88/ (WS88/
89 u. : 89u. ! 89u.
S6RO) | SEROY | SGROr
270
361
352