Full text : 1988 (0032)

Innenarchitektur —
Produkt -—
. Texvtil —

5. Elektrotechnik

6. Informatik

7. Maschinenbau

8. Wirtschaftsingenieurwesen

s

30

44

20

MN

14

120

80

(1) Die Zulassung von Studierenden höherer Fachsemester
erfolgt für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen
 und die nicht einbezogenen Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
 für jedes Studienjahr des jeweiligen
Studiengangs unbeschadet der Regelungen in Absatz 2 und
3 bis zu der für Studienanfänger festgesetzten Zulassungszahl,
 soweit durch Abgänge Studienplätze frei geworden
sind.

(2) Ist die Zulassungszahl für Studienanfänger in einem
Studiengang unter Einbeziehung einer Schwundquote
erhöht worden, so erfolgt die Zulassung von Studierenden
höherer Fachsemester unbeschadet der Regelung in Absatz
3 bis zu den Zulassungszahlen, die sich bei gleichmäßiger
Aufteilung des Schwundes auf die einzelnen höheren Fachsemester
 ergeben.

(3) Im Studiengang Medizin gelten für höhere Fachsemester
 folgende Zulassungszahlen:

Studienabschnist


Fachsemester


Anzahl
der
Studienplätze


Vorklinischer Abschnitt

(SS89)

(WS88/
89)

(SS89)

334

334

333

Klinischer Abschmiti

5. u. 617. u. 8.9.4. 10.

(WS88/ (WS88/ (WS88/
89 u. : 89u. ! 89u.
S6RO) | SEROY | SGROr

270

361

352
            
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