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auch an Bewerber aufgrund eines Auswahlgesprächs
vergeben.“
8. In Anlage ] Fußnote 2 werden die Wörter „Sommersemester
1988“ durch die Wörter „Wintersemester 1988/
89“ ersetzt.
9 In Anlage 2 Satz 5 wird die Zahl „8“ durch die Zahl
„9“ ersetzt.
10. Anlage 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 Satz 2 wird jeweils das Datum „22.
November 1984“ durch das Datum „11. Juni
1987“ ersetzt.
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Nummer 11 wird wie folgt geändert:
In Satz 3 werden die Wörter „weiterhin die derzeit
noch“ durch die Wörter „die bis 1981“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft. Artikel I Nr. 1 bis 5 und Nr. 7 bis 10 gelten erstmals
für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 1988/89.
Saarbrücken. den 20. April 1988
Der Minister
für Kultus, Bildung und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach