Full text : 1988 (0032)

SL —

2.4 Aushang einer Betriebsanweisung und jährliche Unterweisung (& 20 VO)
Hinweis: Die Verwaltung wird eine Musterbetriebsanweisung vorlegen, die
Sie auf die Besonderheiten Ihres Bereichs abstimmen können. Studenten
bitte ich zu Beainn jedes Semester-Kurses zu belehren.

2.5 Allgemeine Grundsätze, die zu beachten sind, insbesondere:
— Allgemeine Schutzpflicht (8 17 Abs. 1 VO)
Gestaltung des Arbeitsverfahrens (8 19 Abs. 1 VO)
Prüfung der Stoffe auf geringeres Risiko (8 16 Abs. 2 VO)
Grundsätze der Lagerung (8 24 VO)
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche, werdende und stillende
Mütter und gebärfähige Frauen (8 26 VO)

2.6 Auf die Vorschriften der Anhänge Il — IV für die dort genannten Gefahr
stoffe weise ich besonders hin.

Dem Beauftragten des Universitätspräsidenten für Fragen gefährlicher Ar
beitsstoffe obliegt:

3.1 Fachliche Beratung aller Verantwortlichen, insbesondere des Universitäts
nräsidenten.

3.2

Mitwirkung bei der Festlegung von Prioritäten für die Beschreibung der A:
beitsbedingungen (1.1 und 2.2) und die erforderlichen Messungen,

3.3 Messungen unter Einbeziehung der Einrichtungen der Universität, soweı
diese hierzu alleine nicht in der Lage sind (2.3),

3.4 Beurteilung der Meßergebnisse
(Siehe TRgA 401, TRGS 402 und 403, TRGS 100 und TRgA 120 — 135
‘“Auslöseschwellen‘) evtl. weiteres analytisches und arbeitsmedizinisch-toxi
kologisches Konsil, die sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Er
kenntnisse und Befunde können einbezogen werden (selbstverständlich un:
ter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht), Vorschlag weiterer Maßnahmen
 (s. obige Regelungen und 8 19 VO).
Unterrichtung der Betroffenen (8 21 VO}

Saarbrücken, den 28. April 1988

Der Universitätspräsident
Professor Dr. R. J. Meiser
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.