Richtlinie
zur Gestaltung des Gesamtverzeichnisses
der Hochschule des Saarlandes
Reg. Nr.: B 1/87/1
Nach Stellungnahme durch die Zentrale Haushalts- und Planungskommission gemäß
S 31 Abs. 2 Satz 3 SUG in der Sitzung vom 21. Januar 1988 gebe ich hier:
mit folgende Richtlinie zur Gestaltung des Gesamtverzeichnisses der Hochschule
des Saarlandes: .
Vorbemerkungen
(1) Das Gesamtverzeichnis der Hochschule des Saarlandes erscheint
a) als Band | für die Universität des Saarlandes
b) als Band II für die Fachhochschule des Saarlandes
ec) als Band Ill für die Musikhochschule des Saarlandes
(2) Die Fachhochschule und Musikhochschule sind für die Gliederung und Auf
stellung ihrer Verzeichnisse selbst verantwortlich. Die folgenden Regelunger
gelten für die Verzeichnisse der Universität.
{3) Das Verzeichnis für die Universität erscheint zum Sommersemester als Vorlesungsverzeichnis
(mit Informationen für Studierende) und zum Wintersemester
als Gesamtverzeichnis (Institutionenverzeichnis und Vorlesungsverzeichnis sowie
alphabetisches Namensverzeichnis}.
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Namens- und Institutionenverzeichnisse
S
(1) Namensverzeichnisse auf Fachbereichsebene sind mit folgender Reihung an
zulegen:
a) Professoren auf Lebenszeit,
b) Entpflichtete und in den Ruhestand versetzte Professoren,
©) Honorarprofessoren und Gastprofessoren.
Nichtbeamtete Professoren und Privatdozenten,
Hauptamtliche und hauptberufliche Lehrkräfte,
Externe Lehrbeautraate.