im Fachbereich Sozial- und Umweltwissenschaften:
Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik, Allgemeine Psychologie, Ent
wicklungspsychologie, Organisationspsychologie, Geographie,
im Fachbereich Informatik:
Informatik
Auf Antrag können weitere Fächer zugelassen werden, sofern sie sich sinnvoll
n den Diplomstudiengang Soziologie einfügen lassen.
4) Der Kandidat/die Kandidatin kann auf Antrag in einem der in Absatz 3 gejannten
Fächer zusätzlich geprüft werden (Zusatzfach).
Ss 14
Inhalt
(1) Der Kandidat/die Kandidatin hat
1, eine Diplomarbeit aus dem Bereich der Soziologie anzufertigen (8 15),
2. in jedem Prüfungsfach
a) eine Aufsichtsarbeit anzufertigen (8 16),
b) eine mündliche Prüfung abzulegen {8 17)
2) Der Prüfungsausschuß kann den Kandidaten/die Kandidatin von der Ver-»flichtung
nach Absatz 1 Nr. 2 befreien, wenn der Kandidat/die Kandidatin in
ainem Prüfungsfach eine der Diplomprüfung gleichwertige akademische oder
staatliche Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Satz 1 gilt nicht für Prüfungen in
aänem Zusatzfach.
15
Diplomarbeit
>
11) Das Thema der Diplomarbeit wird dem Kandidaten/der Kandidatin von dem/
jer Vorsitzenden des Prüfungsausschusses rechtzeitig zugeteilt. Der Zeitpunkt
Jer Ausgabe ist aktenkundig zu machen. Hat ein Kandidat/eine Kandidatin mit
3inem/einer akademischen Lehrer/in der Soziologie ein Thema vereinbart, so ist
hm/ihr dieses zuzuteilen.
2) Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Sie kann auf Antrag des Kandida-'en/der
Kandidatin aus triftigen Gründen von dem/der Vorsitzenden des Prü
fungsausschusses um höchstens drei Monate verlängert werden. Das Thema der
Diplomarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Be-