Full text : 1988 (0032)

im Fachbereich Sozial- und Umweltwissenschaften:
Erziehungswissenschaft, Sozialpädagogik, Allgemeine Psychologie, Ent
wicklungspsychologie, Organisationspsychologie, Geographie,
im Fachbereich Informatik:
Informatik

Auf Antrag können weitere Fächer zugelassen werden, sofern sie sich sinnvoll
n den Diplomstudiengang Soziologie einfügen lassen.

4) Der Kandidat/die Kandidatin kann auf Antrag in einem der in Absatz 3 gejannten
 Fächer zusätzlich geprüft werden (Zusatzfach).

Ss 14

Inhalt

(1) Der Kandidat/die Kandidatin hat
1, eine Diplomarbeit aus dem Bereich der Soziologie anzufertigen (8 15),
2. in jedem Prüfungsfach
a) eine Aufsichtsarbeit anzufertigen (8 16),
b) eine mündliche Prüfung abzulegen {8 17)

2) Der Prüfungsausschuß kann den Kandidaten/die Kandidatin von der Ver-»flichtung
 nach Absatz 1 Nr. 2 befreien, wenn der Kandidat/die Kandidatin in
ainem Prüfungsfach eine der Diplomprüfung gleichwertige akademische oder
staatliche Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Satz 1 gilt nicht für Prüfungen in
aänem Zusatzfach.

15
Diplomarbeit

>

11) Das Thema der Diplomarbeit wird dem Kandidaten/der Kandidatin von dem/
jer Vorsitzenden des Prüfungsausschusses rechtzeitig zugeteilt. Der Zeitpunkt
Jer Ausgabe ist aktenkundig zu machen. Hat ein Kandidat/eine Kandidatin mit
3inem/einer akademischen Lehrer/in der Soziologie ein Thema vereinbart, so ist
hm/ihr dieses zuzuteilen.

2) Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Sie kann auf Antrag des Kandida-'en/der
 Kandidatin aus triftigen Gründen von dem/der Vorsitzenden des Prü
fungsausschusses um höchstens drei Monate verlängert werden. Das Thema der
Diplomarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Be-
            
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