Full text : 1988 (0032)

;) Erziehungswissenschaft

'2) Die Vorprüfung umfaßt:
!. eine Aufsichtsarbeit aus dem in Absatz 1 Nr. 1 genannten Fach,
2. eine Aufsichtsarbeit aus dem von dem Kandidaten/der Kandidatin nach Absatz
 1 Nr. 2 gewählten Fach,
3. Je eine mündliche Prüfung in den gleichen Fächern (Nr. 1 und 2)

3) Die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten beträgt je drei Stunden. Die
mündliche Prüfung dauert in jedem Prüfungsfach dreißig Minuten.

11
Srgebnis

1} Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn die Fachnote in beiden Prüfungs
‘ächern mindestens "ausreichend" ist.

2) Nach bestandener Prüfung wird dem Kandidaten/der Kandidatin ein Zeugnis
‚Anlage 1) ausgehändigt, das von dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
interzeichnet wird.

|. Diplomprüfung

3

19

Zulassungsvoraussetzungen

i1) Die Meldung zur Diplomprüfung soll nach einem ordnungsgemäßen Studium
der Soziologie von acht Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, da-/0n
 mindestens zwei an der Universität des Saarlandes, und spätestens zwei
Nochen vor dem durch Aushana bekanntzumachenden Prüfunastermin erfolaen

2) Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus:
!. die bestandene Diplom-Vorprüfung,
2. den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Veranstaltungen:
- je einem Seminar in Allgemeiner und Spezieller Soziologie
— Übung zur Datenverarbeitung
- Lehrforschung/Projek tstudium
- Übung/Proseminar/Seminar im Wahlpflichtfach (gemäß 88 10 Abs. 1 Nr.
Jnd 13 Abs. 2 Nr. 3)
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.