;) Erziehungswissenschaft
'2) Die Vorprüfung umfaßt:
!. eine Aufsichtsarbeit aus dem in Absatz 1 Nr. 1 genannten Fach,
2. eine Aufsichtsarbeit aus dem von dem Kandidaten/der Kandidatin nach Absatz
1 Nr. 2 gewählten Fach,
3. Je eine mündliche Prüfung in den gleichen Fächern (Nr. 1 und 2)
3) Die Bearbeitungszeit für die Aufsichtsarbeiten beträgt je drei Stunden. Die
mündliche Prüfung dauert in jedem Prüfungsfach dreißig Minuten.
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Srgebnis
1} Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn die Fachnote in beiden Prüfungs
‘ächern mindestens "ausreichend" ist.
2) Nach bestandener Prüfung wird dem Kandidaten/der Kandidatin ein Zeugnis
‚Anlage 1) ausgehändigt, das von dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
interzeichnet wird.
|. Diplomprüfung
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Zulassungsvoraussetzungen
i1) Die Meldung zur Diplomprüfung soll nach einem ordnungsgemäßen Studium
der Soziologie von acht Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule, da-/0n
mindestens zwei an der Universität des Saarlandes, und spätestens zwei
Nochen vor dem durch Aushana bekanntzumachenden Prüfunastermin erfolaen
2) Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus:
!. die bestandene Diplom-Vorprüfung,
2. den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Veranstaltungen:
- je einem Seminar in Allgemeiner und Spezieller Soziologie
— Übung zur Datenverarbeitung
- Lehrforschung/Projek tstudium
- Übung/Proseminar/Seminar im Wahlpflichtfach (gemäß 88 10 Abs. 1 Nr.
Jnd 13 Abs. 2 Nr. 3)