KXOLLOQUIEN sind Lehrveranstaltungen, in denen der Stoff im wesentlichen
anhand der Diskussionsbeiträge und/oder der Kurzreferate informierter Teilnehmer/innen
behandelt wird. Leistungsnachweise werden nicht erteilt.
'1) Für ein ordnungsgemäßes Studium im ersten Studienabschnitt sind mindestens
folgende Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen) im
angegebenen Umfang zu besuchen:
a) Vorlesung und Übung: Einführung in die Soziologie (4 3WS)
9) Vorlesung und Übung: Statistik | (3 SWS)
c) Vorlesung und Übung: Statistik II (3 SWS)
d) Vorlesung und Übung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre (6 SWS)
23) Übung: Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung I
(2 SWS)
‘) Übung: Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung I!
(2 SWS)
g) Vorlesung und Übung: Allgemeine Soziologie | (4 SWS)
h) Vorlesung und Übung: Allgemeine Soziologie II (4 SWS)
') Übung: Geschicht der Soziologie (2 SWS)
) Übung: Sozialstruktur der Bundesrepublik und der DDR (2 SWS)
k) Übung: Sozialstruktur und sozialer Wandel (2 SWS)
) Vorlesungen und/oder Übungen (Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang vol
6 SWS) im Wahlpflichtfach gemäß 8 10 Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung.
‚2) Außerdem ist je ein Leistungsnachweis aus den unter Absatz 1, Buchstabe 3
23,d,e,g,i, 1], k und |! bezeichneten Veranstaltungen zu erwerben.
3) Empfohlen wird die Teilnahme an Vorlesungen, Übungen und Proseminarer
aus den Bereichen der allgemeinen Soziologie und/oder der speziellen Soziolo
Jien im Gesamtumfana von 8 Semeste: wochenstunden.
(4) Empfohlen wird ein mindestens 6-wöchiges studienbezogenes Praktikun
außerhalb der Universität.
(1) Für ein ordnungsgemäßes Studium im zweiten Studienabschnitt sind Pflicht
und Wahlpflichtveranstaltungen aus folgenden Bereichen zu besuchen:
a) allgemeine Soziologie