Full text : 1988 (0032)

KXOLLOQUIEN sind Lehrveranstaltungen, in denen der Stoff im wesentlichen
anhand der Diskussionsbeiträge und/oder der Kurzreferate informierter Teilnehmer/innen
 behandelt wird. Leistungsnachweise werden nicht erteilt.

'1) Für ein ordnungsgemäßes Studium im ersten Studienabschnitt sind mindestens
 folgende Lehrveranstaltungen (Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen) im
angegebenen Umfang zu besuchen:
a) Vorlesung und Übung: Einführung in die Soziologie (4 3WS)
9) Vorlesung und Übung: Statistik | (3 SWS)
c) Vorlesung und Übung: Statistik II (3 SWS)
d) Vorlesung und Übung: Einführung in die Volkswirtschaftslehre (6 SWS)
23) Übung: Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung I
(2 SWS)
‘) Übung: Einführung in die Methoden der empirischen Sozialforschung I!
(2 SWS)
g) Vorlesung und Übung: Allgemeine Soziologie | (4 SWS)
h) Vorlesung und Übung: Allgemeine Soziologie II (4 SWS)
') Übung: Geschicht der Soziologie (2 SWS)
) Übung: Sozialstruktur der Bundesrepublik und der DDR (2 SWS)
k) Übung: Sozialstruktur und sozialer Wandel (2 SWS)
) Vorlesungen und/oder Übungen (Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang vol
6 SWS) im Wahlpflichtfach gemäß 8 10 Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung.

‚2) Außerdem ist je ein Leistungsnachweis aus den unter Absatz 1, Buchstabe 3
23,d,e,g,i, 1], k und |! bezeichneten Veranstaltungen zu erwerben.

3) Empfohlen wird die Teilnahme an Vorlesungen, Übungen und Proseminarer
aus den Bereichen der allgemeinen Soziologie und/oder der speziellen Soziolo
Jien im Gesamtumfana von 8 Semeste: wochenstunden.

(4) Empfohlen wird ein mindestens 6-wöchiges studienbezogenes Praktikun
außerhalb der Universität.

(1) Für ein ordnungsgemäßes Studium im zweiten Studienabschnitt sind Pflicht
und Wahlpflichtveranstaltungen aus folgenden Bereichen zu besuchen:
a) allgemeine Soziologie
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.