beläuft sich auf 96 Semesterwochenstunden
(2) Der erste Studienabschnitt umfaßt Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
im Umfang von 40 Semesterwochenstunden.
(3) Der zweite Studienabschnitt umfaßt Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen
im Umfang von 56 Semesterwochenstunden.
m
A
Innerhalb des Studiengangs werden Lehrveranstaltungen der Soziologie in folgenden
Formen angeboten:
VORLESUNGEN sind Lehrveranstaltungen, in denen ein Teilgebiet des Faches
in systematischer und zusammenhängender Form vorgetragen wird. Leistungsnachweise
werden nicht erteilt.
SEMINARE sind Lehrveranstaltungen, in denen der Stoff aus speziellen Gebieten
anhand von Referaten der Teilnehmer/innen behandelt wird und zu denen
nur Studierende des zweiten Studienabschnitts zugelassen sind. Leistungsnachweise
über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar werden auf Grund eines
schriftlich ausgearbeiteten Referates erteilt, sofern das Referat mit mindestens
der Note “ausreichend” bewertet worden ist.
PROSEMINARE sind Lehrveranstaltungen, die in der Form und den Leistungsnachweisen
den Seminaren entsprechen. Sie stehen Teilnehmern/innen aus beiden
Studienabschnitten offen.
ÜBUNGEN sind Lehrveranstaltungen, in denen ein Stoffgebiet behandelt wird,
das zum Grundwissen eines Soziologen/einer Soziologin gehört. Der Stoff
wird anhand von Referaten oder anderen schriftlichen Beiträgen der Teilnehmer/
innen (Protokolle, Arbeitsgruppenberichte u.ä.) behandelt. Leistungsnachweise
werden auf Grund schriftlicher Beiträge und einer Klausurarbeit erteilt, sofern
der Durchschnitt beider Leistungen mit mindestens der Note “ausreichend” bewertet
worden ist.
LEHRFORSCHUNGEN/PROJEKTSTUDIEN sind Lehrveranstaltungen, in denen
Forschungsmethoden und Theorien der Soziologie zu Lehrzwecken angewendet
werden. Leistungsnachweise werden auf Grund eines oder mehrerer
schriftlicher Beiträge erteilt, soweit letztere mindestens mit der Note “”ausrei-Chend”’
bewertet worden sind.