Full text : 1988 (0032)

Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, so
hat er stets eine zweite Wahlstation zu bezeichnen. Wird
eine Wahl nicht rechtzeitig oder wird sie unvollständig
getroffen, so bestimmt der Präsident des Oberlandesgerichts
 Schwerpunktbereich und Wahlstation unter Berück:
sichtigung des gesamten bisherigen Ausbildungsganges.

(4) Aus besonderen Gründen kann der Präsident des Oberlandesgerichts
 im Einzelfall die Dauer einzelner Pflichtstationen
 unter Ausgleich mit anderen oder die Reihenfolge
der Pflichtstationen ändern. Das gilt entsprechend, wenn
der Referendar seine Ausbildung bei zwei Wahlstationen
ableistet. $ 5 b des Deutschen Richtergesetzes ist zu beachten.


(5) Der Präsident des Oberlandesgerichts kann im Einzelfall
 aus zwingenden Gründen, insbesondere wenn der Referendar
 während eines Ausbildungsabschnitts mehr als einen
Monat dienstunfähig erkrankt oder wegen anderer von ihm
nicht verschuldeter Umstände an der Ableistung des Vorbereitungsdienstes
 gehindert war, den Vorbereitungsdienst
verlängern; der Vorbereitungsdienst verlängert sich dabei in
der Regel um die Dauer der Erkrankung oder Verhindeung.
 Unzureichende Leistungen des Referendars stellen
keinen zwingenden Grund im Sinne des Satzes 1 dar.

x

Zeugnisse

(1) Jeder, dem ein Referendar während des Vorbereitungsdienstes
 zur Ausbildung überwiesen ist, hat sich in einem
eingehenden Zeugnis über dessen Fähigkeiten, Kenntnisse,
praktische Leistungen, Ausbildungsstand und Führung zu
äußern.

(2) Der Leiter der Beschäftigungsbehörde oder -stelle hat
am Schluß des Ausbildungsabschnitts in einem zusammenfassenden
 Zeugnis über den Referendar zu berichten und
dessen Gesamtleistung mit einer der Noten des 8 7 unter
Angabe der erreichten Punktzahl zu bewerten. Die in den
einzelnen Ausbildungsabschnitten gefertigten Berichte und
Gutachten (Relationen) sind mit dem Zeugnis vorzulegen.

ROM
) ZU

Arbeitsgemeinschaften
(1) Während der Ausbildung in den Pflichtstationen finden
Arbeitsgemeinschaften statt. die für die einzelnen Ausbil-
            
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