Full text : 1988 (0032)

einem Amtsgericht in Angelegenheiten der Freiwilligen
 Gerichtsbarkeit oder in Familiensachen, einer
Beschwerdekammer des Landgerichts, einem Beschwerdesenat
 oder einem Familiensenat des Oberlandesgerichts

einem Notar

einem Rechtsanwalt
einem Gericht in Strafsachen
einer Staatsanwaltschaft
einer Justizvollzugsanstalt
einer einschlägigen überstaatlichen, zwischenstaatlichen
 oder ausländischen Stelle
einer sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte
Ausbildung im Schwerpunktbereich gewährleistet
Ist.

Für den Schwerpunktbereich Staat und Verwaltung
bei

einer gesetzgebenden Körperschaft
einer Bundes- oder Landesbehörde
einem Gericht der Allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit


einem Rechtsanwalt mit einschlägiger Praxis
einer einschlägigen überstaatlichen, zwischenstaatlichen
 oder ausländischen Stelle
einer sonstigen Stelle, bei der eine sachgerechte
Ausbildung im Schwerpunktbereich gewährleistet
ist.

Für den Schwerpunktbereich Wirtschaft und Finanzen
bei

einer Kammer für Handelssachen
einem Zivilsenat des Oberlandesgerichts (Handels-,
Wettbewerbs- und Kartellsachen)
einem Rechtsanwalt mit einschlägiger Praxis
einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater
einem Wirtschaftsunternehmen
einer Körperschaft wirtschaftlicher Selbstverwaliung

einer Behörde der Finanzverwaltung
einem Finanzgericht
einer einschlägigen überstaatlichen, zwischenstaatlichen
 oder ausländischen Stelle
            
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