Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von
Zulassungszahlen für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
an der Universität und an der Fachhochschule
des Saarlandes, die nicht in das Verfahren der
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen einbezogen
sind für das Studienjahr 1987/88 vom 9, Juni 1987
(Amtsbl. S. 738)
Vom 15. Dezember 1987
(Amıtsbl. S. 5}
Auf Grund des $ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 6. Dezember 1978 (Amtsbl. 1979 S. 15) verordnet
der Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft:
Artikel 1
$ 1 der Verordnung über die Festsetzung der Zulassungszahlen
für die Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
an der Universität und an der Fachhochschule des
Saarlandes, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für
die Vergabe von Studienplätzen einbezogen sind, für das
Studienjahr 1987/88 vom 9. Juni 1987 (Amısbl. S. 738)
wird unter I. Universität des Saarlandes wie folgt ergänzt:
|}
an
Fach/ Studiengang
Chemie
Diplom
Lehramt an Gymnasien
Lehramt an Reaischulen
Lehramt an beruflichen
Schulen
Lehramt an Grund- und
Hauptschulen
Physik
Diplom
Lehramt an Gymnasien
Lehramt an Realschulen
Lehramt an beruflichen
Schulen
Lehramt an Grund- und
Hauptschulen
Kunstgeschichte
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Magister, Promoiuion