Leistungsangaben der in dem entsprechenden
Zeugnis ausgewiesenen Fächer gebildet. Diese
wird auf eine Stelle nach dem Komma bestimmt;
es wird nicht gerundet.
2.1.2.2
2.1.2.3
2.4
2.2.1
2.2.2
Die gemeinsame Durchschnittsnote wird aus dem
arithmetischen Mittel der so ermittelten Durchschnittsnoten
gebildet. Können diese aufgrund
unterschiedlicher Bewertungssysteme nicht kombiniert
werden, müssen sie zunächst gemäß 2.2 in
das deutsche Notensystem umgerechnet werden.
Die gemeinsame Durchschnittsnote wird auf eine
Stelle nach dem Komma bestimmt; es wird nicht
gerundet.
Ist eine zusätzliche Prüfung nicht erforderlich, ist
die gemeinsame Durchschnittsnote die Gesamtnote.
Berechnungsschlüssel:
Die gemäß 2.1.1 und 2.1.2 errechneten Durchschnittsnoten
bzw. Gesamtnoten werden mit
Hilfe der sog. „modifizierten bayerischen Formel“
(nach Ziffer 5) in das deutsche Notensystem
umgerechnet.
Eine Veränderung der Eckwerte der den vorgelegten
ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen
zugrunde liegenden Notenskalen findet nicht
statt.
Regelungen für den Fall, daß die Aufnahme des
Studiums in der Bundesrepublik Deutschland an
das Bestehen einer Anerkennungsprüfung geknüpft
ist:
Die Durchschnittsnote der Anerkennungsprüfung
wird aus dem arithmetischen Mittel der Noten der
Prüfungsfächer gebildet. Sie wird auf eine Stelle
nach dem Komma bestimmt; es wird nicht gerundet.
Aus dem arithmetischen Mittel der Durchschnittsnote
gemäß 2.1.1 bzw. der gemeinsamen
Durchschnittsnote gemäß 2.1.2 einerseits und der
Durchschnittsnote der Anerkennungsprüfung
{3.1} andererseits wird eine Gesamtnote gebildet.