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Abschnitt II
Anerkennungsprüfung
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Gliederung der Prüfung
Die Anerkennungsprüfung besteht aus einer schriftlichen
und aus einer mündlichen Prüfung.
Ort und Zeit der Prüfung
Die Anerkennungsprüfung wird jeweils im Frühjahr und
im Herbst durchgeführt. Die genauen Prüfungstermine und
den Ort der Prüfung bestimmt der Minister für Kultus,
Bildung und Wissenschaft.
Prüfungsnoten
(1) Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen
und die Bildung der Endnoten gelten folgende Notenstufen:
sehr gut (1) =
eine den Anforderungen in besonderem
Maße entsprechende Leistung:
zut
(2)
eine den Anforderungen voll entsprechende
Leistung;
eine den Anforderungen im allgemeinen
entsprechende Leistung:
befriedigend (3) =
ausreichend (4) =
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist,
aber im ganzen den Anforderungen
noch entspricht;
eine den Anforderungen nicht entsprechende
Leistung, die jedoch
erkennen läßt, daß die notwendigen
Grundkenntnisse vorhanden sind
und die Mängel in absehbarer Zeit
behoben werden könnten;
eine den Anforderungen nicht entsprechende
Leistung, bei der selbst
die Grundkenntnisse so lückenhaft
sind, daß die Mängel in absehbarer
Zeit nicht behoben werden können.
nNaungelhaft (5) =
ungenügend (6) =