Full text : 1988 (0032)

reitungsdienst nach diesem Zeitpunkt aufnehmen, richten
sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes.

(4) Studenten, die das Studium der Rechtswissenschaft vor
dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen haben, durchlaufen
 das Studium und die erste juristische Staatsprüfung
nach dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden
Recht. Die erste juristische Staatsprüfung nach dem bis
zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht wird
letztmals in dem ersten 1992 beginnenden Prüfungstermin
abgehalten; im Sinne dieser Bestimmung beginnt eine Prüfung
 mit der Ausgabe der ersten Aufsichtsarbeit. Die
Ausbildung und die zweite juristische Staatsprüfung der
Referendare, die ihre Ausbildung vor dem Inkrafttreten
dieses Gesetzes begonnen haben, richten sich nach dem bis
zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht.
Saarbrücken. den 8. August 1988

Der Ministerpräsiden!

Lafontaine

Der Minister der Justiz
Dr. Walter

Der Minister des Innern

Läpple

Der Minister der Finanzen

In Vertretung
Läpnple

Der Minister für Kultus, Bildung
und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach

Der Minister für Arbeit, Gesundheit
und Sozialordnung
Dr. Peter
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.