reitungsdienst nach diesem Zeitpunkt aufnehmen, richten
sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes.
(4) Studenten, die das Studium der Rechtswissenschaft vor
dem Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen haben, durchlaufen
das Studium und die erste juristische Staatsprüfung
nach dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden
Recht. Die erste juristische Staatsprüfung nach dem bis
zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Recht wird
letztmals in dem ersten 1992 beginnenden Prüfungstermin
abgehalten; im Sinne dieser Bestimmung beginnt eine Prüfung
mit der Ausgabe der ersten Aufsichtsarbeit. Die
Ausbildung und die zweite juristische Staatsprüfung der
Referendare, die ihre Ausbildung vor dem Inkrafttreten
dieses Gesetzes begonnen haben, richten sich nach dem bis
zu diesem Zeitpunkt geltenden Recht.
Saarbrücken. den 8. August 1988
Der Ministerpräsiden!
Lafontaine
Der Minister der Justiz
Dr. Walter
Der Minister des Innern
Läpple
Der Minister der Finanzen
In Vertretung
Läpnple
Der Minister für Kultus, Bildung
und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach
Der Minister für Arbeit, Gesundheit
und Sozialordnung
Dr. Peter