Full text : 1985 (0029)

Erste Ordnung zur Anderung der Ordnung
für das Sportwissenschaftliche Institut
der Universität des Saarlandes

Vom 12. Dezember 1984

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 20 Abs. 5 des Saarländischen
Universitätsgesetzes vom 14. Dezember 1978 (Amtsblatt S. 1085 ff.) folgende
Zrste Ordnung zur Änderung der Ordnung für das Sportwissenschaftliche Institut
 der Universität des Saarlandes vom 6. September 1978 (Dienstblatt S.
135) beschlossen, die nach Zustimmung durch den Minister für Kultus, Bildung
und Sport hiermit verkündet wird:

Art‘ al

Die Ordnung für das Sportwissenschaftliche Institut der Universität des Saarandes
 vom 6. September 1978 (Dienstbliatt S. 135) wird wie folat geändert:

I. & 3 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

(4) Der Leiter des Instituts wird vom Institutsrat aus dem Kreis derjenigen Mitzlieder
 nach Absatz 2 Nr. 1 gewählt, denen überwiegend und ständig Dienstaufgaben
 im Bereich der Zweckbestimmung des Instituts obliegen. Die Amtszeit
dauert drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.‘

2. In 8 3 werden folgende Absätze (5) und (6) eingefügt

(5) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Institutsrats
 erhält. Kommt in zwei Wahlgängen eine Wahl mangels der erforderlichen
Mehrheit nicht zustande, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die Mehrheit
der abgegebenen Stimmen erhält.”

(6) Die Vorschriften der Absätze (4) und (5) gelten für die Wahl des stellverretenden
 Leiters des Instituts entsprechend.”

3. 8 3 Abs. 5 wird Absatz 7.
            
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