falls erforderlich, einem Sachverständigen für Verwaltungsfragen oder
einem Sachverständigen für technische Angelegenheiten.
Die Kommission entscheidet einstimmig
Zur Anerkennung angenommener Vorschläge werden im Rahmen der verfüg
baren Mittel vom Universitätspräsidenten Geldprämien bis DM 1.000,— gezahlt.
Die Höhe der Prämien richtet sich nach dem Maß der Verwendbarkeit des
Vorschlages, dem Umfang des Anwendungsbereiches und der eigenschöpferischen
Leistung des Einsenders. Die Höhe der Prämien wird überprüft, sobald
Haushaltsmittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen.
1
Einsender prämiierter Vorschläge werden von seiten der Universitätsleitung und
des Personalrats in angemessenem Rahmen geehrt. Sie erhalten eine Anerkennungsurkunde
des Universitätspräsidenten.
/
Einsender von Vorschlägen erhalten in angemessenem Zeitraum eine schriftliche
Mitteilung über das Ergebnis der Bewertung.
VIIN
Die Geldprämien sind steuerbegünstigt nach der Verordnung über die steuerliche
Behandlung von Prämien für Verbesserungsvorschläge vom 18. Februar
1957 (Bundesaesetzblatt Teil I, S. 33)
Saarbrücken, den 14. Februar 1985
Der Universitätspräsident
Professor Dr. R.J. Meiser