RICHTLINIE
über das Vorschlagswesen
Vom 14. Februar 1985
Die Universität ist ständig bemüht, die Leistungskraft und Wirtschaftlichkeit der
Verwaltung einschließlich der technischen Dienste zu steigern. Ziel dieser Bemühungen
ist es, die Verwaltung so zu gestalten, daß sie auf die wirkungsvollste
Weise den größten Nutzen für die Universität und ihre Mitglieder bei der Erfüllung
ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium sowie bei der Leistung
praktischer Dienste erbringt. Im Vorschlagswesen wird zu Vorschlägen aufgerufen,
die der Verwaltungsvereinfachung und der Verbesserung der Arbeitsmethoden,
des Arbeitsablaufs und der sozialen Einrichtungen und Maßnahmen
einschließlich des Unfallschutzes dienen sollen.
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Die Richtlinie über das Vorschlagswesen gilt für alle Mitarbeiter der Universität
des Saarlandes.
Verbesserungsvorschläge sind an den Kanzler zu richten. Sie können "persönlich
vertraulich‘ gekennzeichnet sein und unmittelbar vorgelegt werden.
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Für die Prüfung und Bewertung der eingehenden Vorschläge wird zwischen
Dienststelle und Personalrat das weitere Verfahren abgestimmt.
Auf Vorschlag des Personalrats oder der Verwaltung wird eine Kommission gebildet,
die sich zusammensetzt aus:
— ‚Kanzler (Vorsitzender)
— Vertretern des Personalrats