Kenntnisse, praktische Leistungen, Ausbildungsstand und
Führung zu äußern. In dem Zeugnis sind die Gesamtleistungen
des Referendars mit einer der Noten des $ 22 unter An
gabe der erreichten Punktzahl zu bewerten.
& 5°
(aufgehoben:
5
CO
Gastreferenda:
(1) Einem Referendar, der im Saarland im Vorbereitungs;
dienst steht, kann auf Antrag gestattet werden, einzelne Aus
bildungsabschnitte in einem anderen Land im Geltungsbe
reich des Deutschen Richtergesetzes abzuleisten.
(2) Wer in einem anderen Land ım Geltungsbereich des Deutschen
Richtergesetzes zum Vorbereitungsdienst zugelassen ist,
kann auf Antrag mit Zustimmung seiner zuständigen Behörde
einzelne Ausbildungsabschnitte als Gastreferendar im Saar
land ableisten.
Zweite juristische Staatsprüfung
SD
50
Zweck der Prüfung
Die zweite Juristische Staatsprüfung hat die Aufgabe festzustellen,
ob dem Referendar nach seinen fachlichen und allgemeinen
Kenntnissen, seinem praktischen Geschick und dem
Gesamtbild seiner Persönlichkeit die Befähigung zum Richteramt
und zum höheren Verwaltungsdienst zuzusprechen ist.
3
61
Gegenstand der Prüfung
(1) Die Prüfung erstreckt sich in den Pflichtklausuren auf folgende
Bereiche:
1. die Pflichtfächer der ersten juristischen Staatsprüfung ($ 11]
Abs. 2 Nr. I bis 5) unter Berücksichtigung der im Vorbereitungsdienst
vermittelten Ergänzung und Vertiefung,
Gerichtsverfassungs- und Zivilprozeßrecht, Zwangsvollstreckungs-
und Konkursrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit
. (Vormundschafts-, Familien-, Kindschafts-,
Nachlaß- und Grundbuchsachen),