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(2) Die Dienstaufsicht über den Referendar während der Ausbildungsabschnitte,
die nıcht bei einem Gericht oder einer
Behörde abgeleistet werden, und in der Zeit von der Beendigung
der letzten Wahlstation bis zum Beginn des schriftlichen
Teils der zweiten juristischen Staatsprüfung, der sich auf die
Wahlstation bezieht, übt der Präsident des Oberlandesgerichts
aus.
(3) Die Aufsicht über den Referendar obliegt dem Leiter der
jeweiligen Beschäftigungsbehörde oder -stelle.
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Dauer und Einteilung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert zweieinhalb Jahre.
(2) Der Referendar wird ausgebildet:
1. fünf Monate bei der Staatsanwaltschaft oder bei einem
Amtsgericht in Strafsachen (Schöffengericht oder Strafrichter),
2. sieben Monate bei einem Gericht in Zivilsachen erster Instanz
(davon drei Monate bei einem Amtsgericht und vier
Monate beim Landgericht),
3. drei Monate beim Oberlandesgericht in Zivilsachen,
4. sechs Monate bei einer Verwaltungsbehörde,
5. drei Monate bei einem Rechtsanwalt,
6. sechs Monate nach Wahl des Referendars bei in Absatz 5
genannten Wahlstationen.
(3) Die Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften
in Speyer oder bei einem Gericht der Verwaltungs-,
der Finanz- oder der Sozialgerichtsbarkeit kann auf
die Ausbildung nach Absatz 2 Nr. 4 mit bis zu drei Monaten
angerechnet werden.
(4) Die Wahlstationen sind den Schwerpunktbereichen „Zivil-
und Strafrechtspflege“, „Staat und Verwaltung‘, „Wirtschaft
und Finanzen‘, „Arbeit und soziale Sicherung‘ zugeordnet.
Der Referendar kann bei einer Station sechs Monate
oder bei zwei Stationen je drei Monate ausgebildet werden.
Auf die Ausbildung im Schwerpunktbereich „Staat und
Verwaltung‘ kann eine Ausbildung an der Hochschule für
Verwaltungswissenschaften in Speyer mit bis zu drei Monaten
angerechnet werden, wenn nicht bereits eine Anrechnung
nach Absatz 3 stattgefunden hat. Im übrigen kann auf die
Ausbildung im Schwerpunktbereich eine Ausbildung an einer
juristischen Fakultät, die eine auf den jeweiligen Schwerpunktbereich
bezogene wissenschaftliche Referendarausbildung
anbietet, bis zu drei Monaten angerechnet werden.