Full text : 1985 (0029)

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vier Bereiche der Politikwissenschaft.
1. Politische Theorie,
2. Politisches System der Bundesrepublik Deutschland,
3. Vergleichende politische Systemlehre und einzelne politische Systeme anderer
 Staaten,
4. Internationale Politik.

(2) Die Wahl der drei Fragenbereiche ist im Zulassungsantrag zu treffen

{3) Die mündliche Prüfung dauert insgesamt 30 Minuten. Sie findet in fachinterner
 Öffentlichkeit statt.

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Bewertung

{1} Für die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen sind Leistungsnoten
gemäß folgender Punkteskala zu verwenden:
0— 5 ungenügend
6- & mangelhaft
10—11 ausreichend
12—14 befriedigend
15 — 16 gut
17 — 18 sehr gut
19 — 20 mit Auszeichnung.

(2) Bewerten zwei Prüfer dieselbe Prüfungsleistung verschieden, so sollen sie
sich auf eine Leistungsnote einigen. Wird von den Prüfern keine Einigung über
die Bewertung erzielt, so ergibt sich die Einzelnote aus dem Durchschnitt der
Noten der Prüfer für die von ihnen gestellten Aufgaben. Im Grenzfail wird auf
die nächsthöhere Punktzahl aufagerundet.

(3) Die Gesamtnote der Zwischenprüfung errechnet sich zu gleichen Teilen
aus

I. dem ungewichteten Durchschnittswert der sechs Leistungsnoten der
Übungsscheine gemäß 8 5,
dem gewichteten Durchschnittswert der zwei Leistungsnoten der schriftlichen
 Prüfung, wobei die Leistungsnote des Essays (8 6 Abs. 1 Nr. 1) doppelt
 zählt, und
3. dem ungewichteten Durchschnittswert der drei Leistungsnoten der mündlichen
 Prüfung gemäß 8 7.

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