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Ordnung der Zwischenprüfung im Fach Politikwissenschaft
Vom 13. März 1985
Die Universität des Saarlandes hat gemäß & 5, 8 23 Abs. 2 Nr. 4 und 8 27
Abs. 1 Nr. 2 des Saarländischen Universitätsgesetzes vom 14. Dezember 1978
(Amtsblatt S. 1085) folgende Ordnung der Zwischenprüfung im Fach Politikwissenschaft
erlassen, die nach Zustimmung des Ministers für Kultus, Bildung
und Wissenschaft hiermit verkündet wird.
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Grundsätze
{1) Das Fachgebiet Politikwissenschaft im Fachbereich Wirtschaftswissenschaft
der Universität des Saarlandes nimmt nach Maßgabe dieser Ordnung
Zwischenprüfungen ab.
{2) Durch die Zwischenprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat sich
ein Verständnis für die methodischen Grundlagen des Faches Politikwissenschaft
erarbeitet hat und ob er die für eine erfolgreiche Fortsetzung des Studiums
erforderlichen Sach- und Sprachkenntnisse besitzt.
(3) Der Zwischenprüfung geht in der Regel ein Studium von vier Semestern
voraus. Die Prüfung kann auch vorzeitig abgelegt werden, sofern die für die
Zulassung erforderlichen Leistungsnachweise erbracht sind.
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Prüfungsbeauftragter
(1) Die Prüfungen werden vom Beauftragten des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft
für die Zwischenprüfung im Fach Politikwissenschaft (Prüfungsbeauftragter)
durchgeführt.
{2) Der Prüfungsbeauftragte und sein Stellvertreter werden vom Fachbereichsrat
des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft aus dem Kreis der Professoren
a.L., der Prüfungsbeauftragte selbst aus dem Kreis der Professoren a.l. der
Politikwissenschaft, gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Kalenderjahre. Ersatzwahlen
erfolgen nur für den Rest der Amtszeit des Prüfungsbeauftragten oder
seines Stellvertreters.