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BERICHTIGUNG
der Bekanntmachung der Neufassung der Promotionsordnung
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes für die Promotion zum
Doktor des Rechts vom 20. März 1985 (Dienstbl. S. 76)
Nach 8 2 Abs. 4 werden folgende Absätze angefügt:
“{5) Der Promotionsausschuß entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden
Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden
den Ausschlag.
(6) Entscheidungen des Promotionsausschusses oder seines Vorsitzenden
sind dem Bewerber schriftlich mitzuteilen.”
Saarbrücken, den 17.10.1985