Full text : 1985 (0029)

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FESTLEGUNG DER HÖHE DER VERGÜTUNGEN FÜR
LEHRKRÄFTE

Die Zentrale Haushalts- und Planungskommission hat gemäß S 7 Abs. 1 Satz 2
der Lehrauftragsordnung vom 13. März 1985 (Dienstbi. S. 290) mit Zustimmung
 des Ministers für Kultus, Bildung und Wissenschaft die Einzelvergütungen
für die Vergütungsstufen L und S wie folgt festgelegt:

11

Lehrveranstaltungen zur Vermittlung sprachlicher und praktischer
Fertigkeiten und Kenntnisse

DM 21,—

bei erheblichen Belastungen durch Vor- oder Nachbereitung .... DM 28,-Lehrveranstaltungen

 zur Vermittlung von Fachwissen und zur Unterweisung
 in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden

bei erheblichen Belastungen durch Vor- oder Nachbereitung

CL

£

DM 28,-—

DM 35. —

_

Andere Lehrveranstaltungen ..

In den Fällen des 8 7 Abs. 3biszu .

DM 48,—

DM 68 ,—

Saarbrücken, den 7. Oktober 1985

Der Universitätspräsident
Richard Johannes Meiser
            
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