Full text : 1985 (0029)

296 —

Anlage

1. Es gelten folgende Vergütungsstuten:

L1
Lehrveranstaltungen zur Vermittlung sprachlicher und praktischer Fertig
keiten und Kenntnisse

bei erheblichen Belastungen durch Vor- oder Nachbereitung

L2
Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Fachwissen und zur Unterweisung
in der Anwendung wissenschaftlicher Methoden

bei erheblichen Belastungen durch Vor- oder Nachbereitung

L3
Andere Lehrveranstaltungen

5
Fälle des 8 7 Abs. 3

2. Im öffentlichen Dienst beschäftigte Lehrbeauftragte erhalten Reisekosten
nach der Reisekostenstufe, die ihnen im Hauptamt zusteht.

3. Sonstige Lehrbeauftragte erhalten Reisekosten
1. nach Reisekostenstufe A, wenn der Lehrauftrag nach Vergütungsstufe L 1
vergütet wird,
2. nach Reisekostenstufe C, wenn ihnen nach & 7 Abs. 3 Nr. 1 eine Vergütung
der Vergütungsstufe S gewährt wird,
3. nach Reisekostenstufe B in allen sonstigen Fällen.
            
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