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Schlußbestimmungen
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ordnung über die Ermächtigung zum Abhalten
von Lehrveranstaltungen, ihrer Ankündigung und besondere Vergütung vom
16. Mai 1969 (Dienstbl. S. 200) in der Fassung der Änderung vom 16. April
1980 (Dienstbl. S. 54) außer Kraft.
(2) Ergibt sich bei bereits erteilten Lehraufträgen durch diese Ordnung eine geringere
Vergütung als nach der bisherigen Ordnung, so verbleibt es für die Dauer
des erteilten Lehrauftrages bei der bisherigen Vergütung.
{3) Für die Zwecke der Kapazitätsberechnung werden Lehrauftragsstunden nach
der Anlage 2, Teil 1 zur Kapazitätsverordnung vom 1. Januar 1977 (Amtsbl.
S. 141) in Deputatstunden umgerechnet.
Saarbrücken, 5. Juli 1985
Der Universitätspräsident
Richard Johannes Meiser