zu wissenschafilicher oder künstlerischer Arbeit und nach der
Bedeutung des in Aussicht genommenen Arbeitsvorhabens
AUS.
Zusammensetzung und Beschlußfähigkeit der Vergabekommission
(1) Der Vergabekommission an der Universität des Saarlandes
gehören an:
|. der Universitätspräsident oder in seiner Vertretung ein Vizepräsident
als Vorsiizender
2. zwei Professoren
3. ein Hochschulassistent oder ein promovierter wissenschafthicher
Mitarbeiter und
4. ein graduierter Student.
(2) Der Vergabekommission an der Musikhochschule des
Saarlandes gehören an:
1. der Rektor oder in seiner Vertretung der Prorektor als
Vorsitzender
2. drei Professoren und
3. ein graduierter Student.
(3) Die Mitglieder nach Abs. 1 Nr. 2 bis 4 und nach Abs, 2
Nr. 2 und 3 werden vom Senat der jeweiligen Hochschule gewählt;
für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu wählen, der
bei Verhinder :2g des Mitglieds dieses vertritt.
(4) Die Amtszeit der Mitglieder nach Abs. 1] Nr. 2, 3 und 4
sowie nach Abs. 2 Nr. 2 und 3 beträgt zwei Jahre; Wiederwahl
ist zulässig. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so ist für
den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied zu wählen; gleiches
oilt für den Stellvertreter.
(5) Die Vergabekommission ist beschlußfähig, wenn der Vorsitzende
sowie drei weitere Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse
werden mit den Stimmen der Mehrheit der anwesenden
Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des Vorsitzenden den Ausschlag.