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281 Elfte Verordnung
zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zur Erlangung
der Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst
(Ausbildungsordnung für Juristen — JAO —)
Vom 10. September 1985
{Amtsbl. 1985, S. 901)
Auf Grund des 82 des Gesetzes Nr. 703 über die Befähigung
zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst vom
Q, Februar 1960 (Amıtsbl. S. 209) verordneı die Landesregierung:
Artikel ]
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung zur Erlangung der
Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst
(Ausbildungsordnung für Juristen — JAO —) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1982 (Amtsbl.
S. 10%). geändert durch Verordnung vom 26. März 1985
[Amısbil. S. 405), wird wie folgt geändert: "
L. Die Überschrift des IM. Abschnitts erhält folgende Fassung:
„Studium und erste juristische Staatsprüfung‘
2. 811 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Nummer 3 erhält foigende Fassung:
3. aus dem Arbeits- und Sozialrecht: das Recht
des Arbeitsverhälhmnisses, die Grundzüge des
kolilekuven Arbeitsrechts und des Sozialrechts:‘
bb) Nummer 5 und 6 erhalten folgende Fassung:
„5. aus dem Öffentlichen Recht: das Staatsrecht
mit seinen geschichtlichen Grundlagen und
mit den Bezügen zur Aligemeinen Siaatslehre,
zum Völkerrecht und zum Europarecht. das
Allgemeine Verwahungsrecht und das Verwaltungsverfahrensrecht.
das Polizei- und Ord:
nungsrecht, das Kommunajlrecht scwie die
Grundzüge des Rechts der Bauleitplanung
und des Bebauungsrechts;
aus dem Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht:
die Grundzüge des Gerichtsverfassungsnn
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