Full text : 1985 (0029)

260 —

Anlage $

Ermittlung des Testwerts und Standardisierung von
Testwerten und Durchschnittsnoten

Ermittlung des Testwertis

I)

Der Testwern wird aus den Ergebnissen der einzelner.
Untertests folgendermaßen ermittelt:
Die Punkte eines Untertests nach $25 Abs. 1. Satz 2 ergeben
 sich aus der Anzahl der richtigen Antworten in
diesem Unteriest Jede richtige Anıtwon wird unbeschade:
 der Regelung für den Konzentrationstest mit einem
Punkt bewertet. Dies gilt nicht für Aufgaben, die nach
$ 35 Abs. 2 der Erprobung dienen.
im Konzentrationsiesi wird jedes richtigerweise mar
kierte Zeichen mit einer Zähleinheit bewertet. Für fäl
schlicherweise markierte Oder fälschlicherwsise nich:
markierie Zeichen wird je eine Zähleinheit abgezogen.
dabei werden nur die Zeichen einschließlich des letzten
markierten Zeichens berücksichtigt. Die Summe der Zähleinheiten
 wird in Punkte umgerechnet. Es sind 0 bis 20
Punkte erreichbar

Die Ergebnisse in den einzeinen Untertests werden mi!
gieicher Gewichtung zu einer Cer>mtaunktzahl addiert
Die Umrechnung der Gesamtpunk... +1 (GP) des Teil
nehmers in den Testwert (T) erfolgt nach der Formel:
GP — GP,
T= 100 + 10- 3

dabei is GP der Mittelwert und SGP die Standardabwe:
chung der Gesamtpunktzahlen aller Testteilnehmer

1.2. Im Fall des $43 Abs. 3 wird dem Teilnehmer als Testergebnis
 ein Vom-Hundert-Satz zugelost. Auf der Grund:
lage dieses Vom-Hundert-Satzes wird im Vergabeverfahren
 für ihn entsprechend der Häufigkeitsverteilung der
Testwerte derjenigen Bewerber, die mit gleicher Durchschnittsnote
 für denselben Studiengang auf derselben
Rangliste am Verfahren zu beteiligen sind, ein Wert errechnet.
 der als Testwert (T) nach Nummer 1.1 gilt

Standardisierung von Testwerten und Durchschnittsnolien


Für jeden Bewerber werden der nach Nummer 1 ermitteilte
 Testwert (T) in einen standardisierten Testwert (ST)
und die Durchschnittsnote (N) in eine standardisierte
Durchschnittsnote (SN) umgerechnet; die Umrechnung
erfolgt nach den Formeln:
            
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