Full text : 1985 (0029)

246 —

AR

Teilnahmeberechtigung

(1) Am Feststellungsverfahren darf jeder Deutsche teilnehmen,
 der eine Hochschulzugangsberechtigung für das Studium
 eines Studiengangs des besonderen Auswahlverfahrens
besitzt oder als Schüler die Jahrgangsstufe 13 oder in entspre:
chender Weise ein Abendgymnasium oder ein Kolleg besucht.


(2) Von der Teilnahme am Feststellungsverfahren ist ausgeschlossen,
 wer bereits ein Studium an einer Hochschule im
Geltungsbereich des Staatsverirags abgeschlossen oder an
einem Feststellungsverfahren des besonderen Auswahlverfahrens
 teilgenommen hat.

S

Testtermin

(1} Das Feststellungsverfahren wird jährlich einmal durchge
führt; der Test findet an Testabnahmestellen in den von den
Ländern bestimmten Orten (Testorie) statt.

(2) Die Zentralstelle gibt jeweils den Zeitpunkt der Testab:
nahme und die Testorte bekannt.

5

Antrag auf Teilnahme am Feststellungsverfahren

(1) Der Antrag auf Teilnahme am Feststellungsverfahren muß
bis zum 15. September für den nächstfolgenden Testtermin
bei der Zentralstelle eingegangen sein (Ausschlußfrist).

(2) Die Zentralstelle bestimmt die Form des Antrags. Der An
tragsteller darf im Antrag die gewünschten Testorte in eine)
Reihenfolge nennen.

(3) Stellt ein Bewerber mehrere Anträge, wird der letzte fristgerecht
 eingegangene Antrag berücksichtigt.

& 30

Verteilung auf die Testorte, Ladung

(1) Die Teilnehmer werden entsprechend ihren Ortswünschen
auf die Testorte verteilt. Dabei werden zunächst die an erster
Stelle genannten und dann die übrigen Testorte in der vom
Teilnehmer genannten Reihenfolge berücksichtigt. Ist es nich!
möglich, den Ortswünschen zu entsprechen, wird der Teilnehmer
 an einen möglichst nahe gelegenen Testort verteilt.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.