Full text : 1985 (0029)

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werbung für das Wintersemester spätestens zum 31. Oktobe:
in vollem Umfang abgeleistet haben werden; im übrigen ent
scheidet bei Ranggleichheit das Los.

N

4|

Auswahlgespräch

(1) Die Zahl der Teilnehmer am Auswahlgespräch ist auf das
Dreifache der nach $ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 verfügbaren Stu
dienplätze begrenzt. Die Teilnehmer am Auswahlgespräch
werden unter den Bewerbern, die im Hauptverfahren noch
nicht ausgewählt worden sind, durch Los bestimmt; hiervon
sind ausgenommen Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung,
 Bewerber für ein Zweitstudium und Be
werber, die bereits für den beantragten Studiengang am Aus
wahlgespräch teilgenommen haben.

(2) Bewerber, die bereits zur Teilnahme am Auswahlgespräch
geladen worden waren, aber aus von ihnen nicht zu vertreten:
den Gründen am Auswahigespräch nicht teilnehmen konn
ten, werden auf Antrag vorab für die Teilnahme am Auswahl
gespräch bestimmt.
(3) Die Teilnehmer am Auswahlgespräch werden nach ihren
Studienortwünschen im Zulassungsantrag entsprechend 8 18
Abs. 1 bis 3 auf die Studienorte verteilt und von der jeweiligen
 Hochschule geladen.
(4) Das Auswahlgespräch wird zur Vorbereitung der Entscheidung
 des Rektors oder Präsidenten der Hochschule nach
$ 28 Abs. 2 von einer aus Hochschullehrern bestehenden Auswahlkommission
 durchgeführt. Der Rektor oder Präsident
der Hochschule setzt für jeden Studiengang eine oder mehrere
 Auswahlkommissionen ein und bestimmt jeweils mindestens
 zwei Hochschullehrer als Mitglieder; bei mehreren Auswahlkommissionen
 bestimmt er, welche Bewerber den einzelnen
 Auswahlkommissionen zugeteilt werden. Die Auswahlkommission
 führt das Auswahlgespräch mit jedem Teilnehmer
 als Einzelgespräch durch, das nicht öffentlich ist und in
der Regel nicht weniger als 30 Minuten dauert. Der wesent-Jiche
 Inhalt des Auswahlgesprächs wird in einer Niederschrifi
festgehalten.

& 32

Zulassung nach Auswahlgespräch

(1) Bewerber, die nach dem Ergebnis des Auswahlgesprächs
ausgewählt worden sind, werden von der jeweiligen Hochschule
 zugelassen. Nicht ausgewählte Bewerber erhalten von
            
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