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werbung für das Wintersemester spätestens zum 31. Oktobe:
in vollem Umfang abgeleistet haben werden; im übrigen ent
scheidet bei Ranggleichheit das Los.
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Auswahlgespräch
(1) Die Zahl der Teilnehmer am Auswahlgespräch ist auf das
Dreifache der nach $ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 verfügbaren Stu
dienplätze begrenzt. Die Teilnehmer am Auswahlgespräch
werden unter den Bewerbern, die im Hauptverfahren noch
nicht ausgewählt worden sind, durch Los bestimmt; hiervon
sind ausgenommen Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung,
Bewerber für ein Zweitstudium und Be
werber, die bereits für den beantragten Studiengang am Aus
wahlgespräch teilgenommen haben.
(2) Bewerber, die bereits zur Teilnahme am Auswahlgespräch
geladen worden waren, aber aus von ihnen nicht zu vertreten:
den Gründen am Auswahigespräch nicht teilnehmen konn
ten, werden auf Antrag vorab für die Teilnahme am Auswahl
gespräch bestimmt.
(3) Die Teilnehmer am Auswahlgespräch werden nach ihren
Studienortwünschen im Zulassungsantrag entsprechend 8 18
Abs. 1 bis 3 auf die Studienorte verteilt und von der jeweiligen
Hochschule geladen.
(4) Das Auswahlgespräch wird zur Vorbereitung der Entscheidung
des Rektors oder Präsidenten der Hochschule nach
$ 28 Abs. 2 von einer aus Hochschullehrern bestehenden Auswahlkommission
durchgeführt. Der Rektor oder Präsident
der Hochschule setzt für jeden Studiengang eine oder mehrere
Auswahlkommissionen ein und bestimmt jeweils mindestens
zwei Hochschullehrer als Mitglieder; bei mehreren Auswahlkommissionen
bestimmt er, welche Bewerber den einzelnen
Auswahlkommissionen zugeteilt werden. Die Auswahlkommission
führt das Auswahlgespräch mit jedem Teilnehmer
als Einzelgespräch durch, das nicht öffentlich ist und in
der Regel nicht weniger als 30 Minuten dauert. Der wesent-Jiche
Inhalt des Auswahlgesprächs wird in einer Niederschrifi
festgehalten.
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Zulassung nach Auswahlgespräch
(1) Bewerber, die nach dem Ergebnis des Auswahlgesprächs
ausgewählt worden sind, werden von der jeweiligen Hochschule
zugelassen. Nicht ausgewählte Bewerber erhalten von