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Ranglısten, werden sie auf allen diesen Ranglisten geführt
Bei der Auswahl werden die Ranglisten in folgender Reihen
folge berücksichtigt:
t. bevorzugte Auswahl,
2. besondere Hochschulzugangsberechtigung und Zweitstudium.
3. Grad der Qualifikation,
4. Wartezeit,
5. außergewöhnliche Härte
(3) Die nach Absatz 2 insgesamt ausgewählten Bewerber läßı
die Zentralstelle nach den Vorschriften des 58 Abs. I] bis 3
zu. Bei der Auswahl und der Verteilung kann die Zentralstelle
durch Überbuchung der Zulassungszahlen berücksichtigen.
daß ausgewählte Bewerber, die sich in der Wahl der Studien
orte beschränkt haben, voraussichtlich nicht verteilt werden
können und Studienplätze voraussichtlich nicht angenommen
werden.
(4) Die Hochschulen teilen der Zentralstelle unverzüglic}
nach Ablauf der Erklärungsfrist für die Annahme des Studienplatzes
nach $ 5 mit, welche Bewerber sie eingeschrieben
und über welche Einschreibanträge sie noch nicht entschieden
haben. Spätestens zum Beginn der Nachrückverfahren
teilen sie mit, wie viele Studienplätze im Rahmen der Quoten
für Ausländer endgültig besetzt worden sind. Die Zentralstelle
stellt nach Eingang der Mitteilungen der Hochschulen
unverzüglich die Anzahl der noch verfügbaren Studienplätze
fest und vergibt sie in Nachrückverfahren.
(5) Fordert die Zentralstelle bisher nicht zugelassene Bewer.
ber zu einer Erklärung darüber auf, ob sie im Fall der Zulassung
in Nachrückverfahren die Einschreibung für den betreffenden
Studiengang beantragen werden, ist die Erklärung bis
zu einem von der Zentralstelle zu bestimmenden Termin abzugeben.
Erklärt sich ein Bewerber innerhalb dieser Frist
nicht oder erklärt er, daß er auf die Teilnahme an Nachrückverfahren
verzichtet, nimmt er insoweit am weiteren Verfahren
nicht mehr teil.
(6) In Nachrückverfahren gelten die Absätze 2 bis 5 entsprechend
mit der Maßgabe, daß zunächst nur Bewerber berücksichtigt
werden, die den Studiengang im Hauptantirag genannt
haben. Danach noch verfügbare Studienplätze werden
in der sich aus den Benennungen ergebenden Reihenfolge an
die Bewerber vergeben, die den Studiengang in einem Hilfsantrag
genannt haben.