Full text : 1985 (0029)

-

Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages auf freundschaftliche
 Weise beseitigen.

Artikel 9

Falls gesetzliche Bestimmungen geändert werden sollen und
hierdurch die Durchführung dieses Vertrages berührt wird,
werden die Vertragschließenden mit dem Ziel einer freundschaftlichen
 Verständigung Verhandlungen über eine Anpassung
 dieses Vertrages führen.

Artikel 10

Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden
sollen ausgetauscht werden. Er tritt am Tage des Austausches
der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Artikel 11

Mit Inkrafttreten des vorliegenden Vertrages wird der Vertrag
zwischen dem Saarland und der Evangelischen Kirche im
Rheinland vom 30. November/5. Dezember 1967 aufgehoben.


Geschehen in dreifacher Urschrift

Saarbrücken. den 25. Februar 1985

Für die Evangelische Kirche im Rheinland:

D. Gerhard Brandı
Nikolaus Becker

Für die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche}:


Heinrich Kron

Für das Saarland:

Werner Zeyer
            
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